Führerschein Klasse B
Pkw und leichte Lkw Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern: die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt. Mindestalter 18, beim Begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17. Geltungsdauer ohne Befristung, kein Führerschein Vorbesitz erforderlich. Beinhaltet Klassen AM und L. Sehtest sowie Erste Hilfe Kurs erforderlich.Führerscheinklasse A (offen)
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW. Mindestalter 24, 20 bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der A2 Klasse, 21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A. Geltungsdauer ohne Befristung, kein Führerschein Vorbesitz erforderlich. Beinhaltet Klassen A2, A1, AM. Sehtest sowie Erste Hilfe Kurs erforderlich.
Führerscheinklasse A2
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Maximale Leistung 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse maximal 0,2 kW/kg. Mindestalter 18. Geltungsdauer ohne Befristung, kein Führerschein Vorbesitz erforderlich. Beinhaltet Klassen A1 und AM. Sehtest sowie Erste Hilfe Kurs erforderlich.
Führerscheinklasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped) und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Hubraum maximal 50 cm³, Leermasse maximal 350 kg (ohne die Masse der Batterien) sowie Verbrennungs-/Elektromotor mit einer Nutzleistung bis zu 4 kW. Mindestalter 16, Geltungsdauer ohne Befristung, kein Führerschein Vorbesitz erforderlich. Keine weiteren beinhalteten Klassen. Sehtest sowie Erste Hilfe Kurs erforderlich.
Führerscheinklasse A1
Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse, maximal 0,1 kW / kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h bei einer Leistung bis 15 kW. Mindestalter 16, Geltungsdauer ohne Befristung, kein Führerschein Vorbesitz erforderlich. Beinhaltet Klasse AM, Sehtest sowie Erste Hilfe Kurs erforderlich.
Führerscheinklasse BE/B96
BE: Kraftfahrzeuge der Klasse B und Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG B96: Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B. Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg. Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg
Führerscheinklasse L
Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge. Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger. Mindestalter 16, Geltungsdauer ohne Befristung, kein Führerschein Vorbesitz erforderlich. Beinhaltet keine weiteren Klassen. Sehtest sowie Erste Hilfe Kurs erforderlich.
Mofa
Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum. Mindestalter 15 Jahre.